Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Dienstleistungen der Unimpantir
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Unimpantir, Wenzel-Zander-Weg 22a, 68314 Voerde (Niederrhein) (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie den zugehörigen Anlagen. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den geltenden Normen und Vorschriften.
3.1 Windkraftanlagen
- Standortanalyse und Potentialbeurteilung
- Planung und Projektentwicklung
- Installation und Inbetriebnahme
- Wartung und Service
3.2 Solarenergie
- Photovoltaikanlagen
- Solarthermie
- Energiespeichersysteme
- Monitoring und Optimierung
3.3 Recycling und Nachhaltigkeit
- Abfallmanagement
- Wertstoffrecycling
- Nachhaltigkeitsberatung
- Entsorgung von Altanlagen
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
Lieferungs- und Leistungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme bzw. Übergabe, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.
§ 7 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf weiterzuveräußern.
§ 9 Wartung und Service
Für installierte Anlagen bietet der Auftragnehmer Wartungs- und Serviceleistungen an. Die Einzelheiten werden in separaten Wartungsverträgen geregelt. Regelmäßige Wartung ist für die Aufrechterhaltung der Gewährleistung erforderlich.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Zweckbestimmung zu verwenden. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 11 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur Verschiebung der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Voerde. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
Stand: September 2025